Bei Viewpoint Veranstaltungstechnik in Rastatt können Sie professionelle Licht- und Tonanlegen, icht- und Tonanlagen, Lautsprechern, PA-Systemen, Mischpulten, CD-Playern für DJs, Effektgeräten sowie Audiotechnik für Ihre Veranstaltung leihen oder mieten. Außerdem bieten wir Ihnen den Aufbau und Abbau von Konzertbühnen. Veranstaltungsplanung und Eventmanagement. Technische Betreuung durch qualifizierte Lichttechniker und Tontechniker. Beleuchtung, Lichtinstallationen und Fassadenilluminationen. Dekorations- und Beleuchtungselemente. Beratung, Planung, Einbau und technischer Support von Clubs und Diskotheken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Viewpoint Veranstaltungstechnik (Stand: März 2016)

Vertragsbedingungen für die Miete von Lichtanlagen sowie Ton- und Beschallungsanlagen

§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen Kunden der Firma Viewpoint Veranstaltungstechnik. Der Kunde erkennt mit seiner Unterschrift die aufgelisteten Geschäftsbedingungen an.

Bei Neukunden ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises erforderlich bzw. eines Gewerbenachweises.

Viewpoint Veranstaltungstechnik behält sich vor prozentual eine Kaution für die Mietgegenstände zu verlangen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Viewpoint Veranstaltungstechnik sind unverbindlich. Angebote und Auftragserteilung bedürfen der Schriftform. Änderungen, Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt an dem Tag der vereinbarten Bereitstellung der Mietgegenstände und endet am Tag der Rückgabe der Mietgegenstände an Viewpoint Veranstaltungstechnik.

§ 4 Vergütung
Bei Vertragsabschluss gilt der vereinbarte Mietpreis.

Werden zusätzliche Dienstleistungen benötigt, z.B. Anlieferung, Montage, Betreuung durch Fachpersonal oder sonstiges wird ein angemessenes Entgelt durch Viewpoint Event & Veranstaltungstechnik vereinbart.

§ 5 Transport
Der Kunde holt die Mietgegenstände selbst ab. Der Kunde haftet für die Mietgegenstände.

Bei Anlieferung durch Viewpoint Veranstaltungstechnik geht die Haftung bei Übergabe an den Kunden bzw. des Kunden über. Bei Abholung endet die Haftung des Kunden bei der Übergabe an Viewpoint Veranstaltungstechnik.

Versandkosten sind vom Mieter zu tragen.

§ 6 Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung des Vertrags ist nur in Schriftform möglich.

Bei einer Stornierung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet nach folgender Staffelung Schadensersatz zu zahlen:
• Stornierung 21-15 Tage vor Mietbeginn 20 % der Gesamtsumme
• Stornierung 14-8 Tage vor Mietbeginn 40 % der Gesamtsumme
• Stornierung 7-3 Tage vor Mietbeginn 70 % der Gesamtsumme
• Stornierung 2 Tage – einschließlich Miettag 100% der Gesamtsumme

Die Verlegung eines Termins gilt als Stornierung und es ist ein neuer Auftrag erforderlich.

Für bestellte und nicht abgeholte Mietgegenstände berechnen wir den vollen Mietpreis.

§ 7 Zahlung
Die Vergütung ist sofort ohne Abzüge bei Abholung bzw. Anlieferung zu entrichten.

Beim Betrieb einer Produktionsstätte ist die vereinbarte Vergütung wie folgt zu entrichten:
• 50 % 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• 50 % 7 Tage nach Veranstaltungsende

Bei nicht vollständiger Zahlung behält sich Viewpoint Veranstaltungstechnik den Auftrag vorerst bis zur vollständigen Zahlung nicht zu erfüllen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 8 Gebrauchsüberlassung und Mängel
Die Mietgegenstände werden dem Kunden in sauberen, betriebsbereitem und einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen.

Der Mieter haftet auch für Schäden, die an dem Mietgegenstand durch unsachgemäße Behandlung entstehen (z.B. Falsch angeschlossene Stromerzeuger, Verteiler, Kabel etc.).

Sollten Mietgegenstände nicht funktionieren ist dies sofort dem Vermieter mitzuteilen. Instandsetzungen dürfen ausschließlich durch den Vermieter erfolgen.

Sind Handhabungen am Mietgegenstand auf den Mieter rückzuführen behalten wir und vor die entstehenden Kosten zu berechnen.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die sachgerechte Bedienung und Montage der gemieteten Gegenstände.

Der Mieter verpflichtet sich die Gegenstände bzw. Geräte in ordnungsgemäßem, sauberen, funktionierenden und vollständigem Zustand zurückzugeben.

Sollte der Mieter die gemieteten Gegenstände bzw. Geräte nicht in einem ordentlichem Zustand zurückgeben, behält sich Viewpoint Veranstaltungstechnik vor Reparatur bzw. Reinigung zu berechnen.

Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

Mietgegenstände dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Viewpoint Veranstaltungstechnik nicht ins Ausland gebracht werden.

§ 9 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Viewpoint Veranstaltungstechnik zurückzuführen sind.

Die Haftung für Schäden auf Leben und Körper oder Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 10 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde hat ordnungsgemäß und pfleglich mit den Mietgegenständen umzugehen.

Die Mietgegenstände dürfen nur von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden.

Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten während der Mietzeit ist nur von Fachpersonen und nur mit Absprache der Viewpoint Veranstaltungstechnik durchzuführen. Die Kosten hierfür trägt der Mieter.

§ 11 Versicherung
Der Kunde verpflichtet sich die Mietgegenstände ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern (Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Haftpflicht)

Der Kunde hat auf Verlangen von Viewpoint Veranstaltungstechnik eine dementsprechende Versicherung vorzuweisen.

Der Mieter haftet voll für die Mietgegenstände. Der Mieter haftet im Beschädigungs- und Entwendungsfall voll.

Darüber hinaus hat der Kunde die Kosten für Folgeschäden, Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall usw. zu tragen.

§ 12 Kündigung von Mietverträgen
Ein auf Zeit abgeschlossener Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für Zusatzvereinbarungen.

§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände
Für eine verspätete Rückgabe der Mietgegenstände berechnen wir pro Tag einen Betrag in Höhe des Tagessatzes.

Abstellen der Mietgegenstände auf dem Gelände zählt nicht als zurückgegeben und der Mieter haftet für die Mietgegenstände.

Die Rückgabe erfolgt ausschließlich direkt an eine empfangsberechtigte Person von Viewpoint Veranstaltungstechnik.

Die Mietgegenstände sind vollständig, in sauberem und funktionierendem Zustand abzugeben.

Viewpoint Veranstaltungstechnik behält sich vor bei Rückgabe die Mietgegenstände zu überprüfen und Mängel auf Kosten des Mieters zu beseitigen.

§ 14 Schlussbestimmungen
Die Mietgegenstände sind Eigentum der Firma Viewpoint Veranstaltungstechnik.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rastatt.

Ich habe die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Viewpoint Veranstaltungstechnik gelesen und akzeptiere diese.